Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Buchung ist verbindlich
1.1. Sowie die Buchung durch den Vermieter bestätigt wurde, ist diese verbindlich.

2. Unverbindliche Reservierungen
2.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung zwischen dem Gast auf der einen und dem Vermieter auf der anderen Seite möglich.
2.2. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt, längstens jedoch 14 Tage nach Abschluss dieser Vereinbarung, freigehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt dem Vermieter Mitteilung zu machen, falls die Reservierung für ihn als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Vermieters. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Vermieter ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande.

3. Preise und Leistungen, Minderjährige, Umbuchungen
3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Kurtaxe und Zusatzleistungen können gesondert anfallen und ausgewiesen sein. 3.2. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gastausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
3.3. Bei mitreisenden Minderjährigen ist von der Leistungspflicht des Vermieters ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht die Übernahme einer Aufsichtspflicht umfasst. Die Aufsichtspflicht obliegt, insbesondere unter Beachtung allgemeiner oder konkreter Hinweise zur örtlichen Verhältnissen und Gefahrenquellen (auch in einer Haus- oder Hofordnung) ausschließlich den Eltern, bzw. den mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen.

4. Zahlung
4.1. Zahlungen sind generell in bar bei Anreise beim Vermieter zu entrichten. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sowie Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich

5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Der Gast kann jederzeit vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag mit dem Vermieter zurücktreten. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen.
5.2. Der Gastgeber kann im Falle des Rücktritts folgende Entschädigungen verlangen:
Bei einem Rücktritt bis 45 Tage vor der Anreise beträgt die Entschädigung 10 % des vereinbarten Entgelts.
- Bei einem Rücktritt ab 44 bis 22 Tage vor der Anreise beträgt die Entschädigung 25 % des vereinbarten Entgelts.
- Bei einem Rücktritt ab 21 bis 15 Tage vor der Anreise beträgt die Entschädigung 40 % des vereinbarten Entgelts.
- Bei einem Rücktritt ab 14 bis 7 Tage vor der Anreise beträgt die Entschädigung 50 % des vereinbarten Entgelts.
- Bei einem Rücktritt sechs oder weniger Tage vor der Anreise beträgt die Entschädigung 75 % des vereinbarten Entgelts.
5.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.


6. Bezug und Freimachung der Unterkunft
6.1. Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Vermieter spätestens bis zum Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet (später als 18:00 Uhr am Anreisetag) anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nach a) nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5 entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Vermieter hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen oder es liegt ein Fall höherer Gewalt vor.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Vermieter eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.


7. Pflichten des Gastes, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Vermieters nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln. 7.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Vermieter im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Vermieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Vermieter erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.5. Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist in dieser Unterkunft nicht möglich.
b) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben berechtigen den Vermieter zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 5 dieser Bedingungen.

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